Eltern sind für ihre Kinder unterhaltspflicht, solange diese kein eigenes Einkommen haben bzw. sich in einer Erstausbildung befinden.
Kinder sind demnach auch Ihren Eltern gegenüber unterhaltsverpflichtet, sofern diese pflegebedürftig sind und über kein ausreichendes Einkommen verfügen, um die Kosten der Pflegebedürftigkeit abzudecken.
Sind Kinder grundsätzlich gegen über Ihren Eltern unterhaltsverpflichtet?
Kinder sind nicht grundsätzlich dazu verpflichtet für die Pflegekosten der Eltern aufzukommen, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und des Einkommens der Eltern nicht ausreichen diese Kosten zu decken. Nur, wenn die Eltern einen Anspruch auf Leistungen beim Sozialamt haben und diese auch in Anspruch nehmen, würden die Kinder unter Umständen dazu verpflichtet sein, für diese Kosten aufzukommen.
Hinzu kommt, dass das Einkommen der Kinder eine bestimmte Höhe erreichen müsste, damit Sie überhaupt in einer solchen Situation zur Kasse gebeten werden könnten.
Zunächst gilt ein Selbstbehalt von netto 1400 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass mindestens diese 1400 nach Abzug aller Kosten z.B. für Kinder und Ehepartner dem Kind des Pflegebedürftigen verbleiben müssten. Erst bei einem höheren Einkommen müssten die Kinder dem Sozialamt etwas dazu zahlen.Und zwar die Hälfte dessen, was die 1400 Euro pro Monat übersteigt.