Krankenhausbehandlung

Die Private Krankenversicherung bildet die Grundlage einer hochwertigen Krankenhausbehandlung. Allerdings bedeutet eine Private Krankenversicherung nicht automatisch, dass man im Krankenhaus immer besser abgesichert ist als ein Gesetzlich Versicherter.
Wichtig ist es beispielsweise, dass die gewählte Private Krankenversicherung im stationären Bereich mindestens die Arzthonorare bis zum 3,5 fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet.

Wer im Krankenhaus bestmöglich abgesichert sein möchte, der sollte zusätzlich darauf achten, dass die Private Krankenversicherung seiner Wahl ihm auch die frei Wahl überlässt, nämlich die freie Arztwahl. Insofern ist das Leistungskriterium “Chefarztbehandlung” im besten Fall von der Privaten Krankenversicherung zu erfüllen.

Hochleistungstarife der Privaten Krankenversicherung erstatten neben den Extrakosten für die Unterbringung in einem 1- oder 2-Bettzimmer auch die Arzthonorare über den Höchstsätzen der GOÄ.

Die Unterbringung auf der Privatstation im 1-oder 2-Bettzimmer, sowie die freie Arztwahl und die Erstattung hoher Arztkosten über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOZ) haben zwar ihren Preis, doch die Gesundheit wird es einem danken.

Wer eine günstige Grundversorgung für die Krankenhausbehandlung sucht, der sollte zumindest darauf achten, dass die Private Krankenversicherung wie bereits beschriebn zumindest bis zum 3,5 fachen GOÄ-Satz erstattet.

Die Kosten einer komfortableren Unterbringung sind im Zweifel nicht lebensnotwendig und können überdies auch aus eigener Tasche bezahlt oder durch ein zusätzliches Krankenhaustagegeld abgesichert werden.

Eine gute Private Krankenversicherung darf darüberhinaus keine Beschränkungen im stationären Bereich, beispielsweise beztüglich der stationären Psychotherapie vorsehen, denn genau diese ist extrem teuer. 3 Wochen stationäre Psychotherapie kosten beispielsweise ca. 25.000 Euro und mehr.

Wichtig ist zudem die Regelung der eigenen Privaten Krankenversicherung bezüglich Gemischter Anstalten. Mittlerweile jedes 5. Krankenhaus ist auch eine Kur- oder Sanatoriumseinrichtung. Das bedeutet dass viele Krankenversicherungstarife diesbezüglich eine schriftliche Genehmigung erteilen müssen, nur so wäre eine Kostenübernahme abgesichert.

Wer als gesetzlich Krankenversicherte einen Abschluss einer private Krankenzusatzversicherung erwägt, sollte zuerst einen unabhängigen Vergleich für Krankenhauszusatzversicherungen vornehmen.

Empfehlenswerte Spezialmakler:

- Fairfekt Versicherungsmakler GmbH (Spezialist für Krankenzusatzversicherungen)

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