Naturheilmethoden

Neuere Tarife der Privaten Krankenversicherung sehen neben der Erstattung für Behandlungen der Schulmedizin auch die Leistung für Methoden und Arzneimittel außerhalb der Schulmedizin vor.

Heute längst anerkannte Verfahren der Naturheilkunde sind beispielsweise Heißluft-, Fango -und Moorbehandlungen. Hier ist die Private Krankenversicherung genau wie die Gesetzliche Krankenversicherung unbestritten zur Leistung verpflichtet.

Wesentlich schwieriger scheint die Abgrenzung u anderen Methoden, bei denen ein eindeutiger Qualitätsnachweis ihrer Wirksamkeit fehlt. Die Private Krankenversicherung bewegt sich hier in einem Konflikt zwischen Abwägen der Interessen des einzelnen Versicherten und der gesamten Versichertengemeinschaft.

Mittlerweile haben sich die meisten Privaten Krankenversicherungen darauf verständigt, dass für alternative Heilbehandlungen dann Leistungsanspruch besteht, wenn das betreffende Naturheilverfahren im individuellen Fall dazu geeignet ist, die vorliegende Erkrankung, bzw. die Beschwerden mindestens genauso wirksam behandeln kann, wie eine schulmedizinsche Behandlung. Gleichfalls werden maximal aber die Kosten erstattet, die bei der schulmedizinischen Behandlung angefallen wäre. Maßgeblich für die Einschätzung der Wirksamkeit einer Natuheilbehandlung ist die überwiegende Anerkennung ihrer Wirksamkeit in der Schulmedizin.

Dies ist beispielsweise heutzutage recht unproblematisch bei der Akupunktur deren Wirksamkeit bei der Schmerzbehandlung heutzutage anerkannt und durch zahlreiche Studien belegtist.

Entscheidende Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit eines Naturheuilverfahrens sind damit eine auf medizinischen Erkenntnissen beruhende Wirksamkeit und Wirkungsweise, welche zudem nachvollziehbar wissenschaftlich nachgewiesen wurde, beispielsweise durch eine erfolgreiche wissenschaftliche Studie.

In jedem Fall ist der Versicherer dazu berechtigt im Einzelfall die medizinsche Notwendigkeit zu überprüfen, im Zweifel hat der Versicherer die Wirksamkeit durch entsprechende Argumente nachzuweisen.

Einige Tarife der Privaten Krankenversicherung sehen eine ausdrückliche Aufzählung erstattungsfähiger Naturheilverfahren vor, was es dem Versicherten natürlich stark vereinfacht und Rechtssicherheit gibt.

Weitere Informationen zum Thema Naturheilmethoden:
- Wikipedia.
- Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren u. Regulationsmedizin e.V.

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