Am 1 April erhebten drei weitere gesetzliche Krankenkassen den berüchtigten Obolus, dies war leider nicht als Aprilscherz gedacht. Wer sich im Zuge dessen einen Denkzettel verpassen möchte, muss drei einfache Arbeitsschritte beachten. Die Kündigung, die neue Kasse und das Vorsprechen beim Chef.
Im Normalfall bedeutet dies: Kündigung bis 30. April einreichen – Wirksamkeit bis 30. Juni – neue Kasse ab 1. Juli.
Die Kündigung sollte formlos, schriftlich und rechtzeitig ablaufen. Eine Kündigung kann wie folgt ausschauen:„Hiermit kündige ich meine Krankenversicherung fristgerecht zum nächst möglichen Termin” Diese sollte binnen 14 Tagen an euch zurückgesandt werden und dann sobald wie möglich dem neuen Versicherer vorliegen.
Die Suche nach einer neuen Kasse kann in der Zwischenzeit parallel laufen. Ein Antrag kann bereits vor der Bestätigung der alten Kasse gestellt werden.
Die neue Kasse stellt eine Aufnahmebestätigung aus, die der Arbeitgeber erhält – spätestens am letzten Tag der alten Versicherung muss sie auf dem Tisch des Arbeitgebers landen.
Wer darf das Sonderkündigungsrecht nicht verpassen?
* Wer nicht mindestens 18 Monate bei seiner Kasse versichert ist
* Wer sich vom Zusatzbeitrag befreien lassen möchte
* Achtung! Wahltarife mit dreijähriger Bindungsfrist, wie etwa Krankentagegeld. Hier entfällt das Sonderkündigungsrecht.
Was, wenn der Termin verstrichen ist?
Alle anderen Mitglieder, die nicht in die obige Kategorie fallen und den Termin verpasst haben, können sich mit der normalen Frist von 2 Monaten kündigen lassen. Für die verstrichene Zeit muss dann allerdings der Zusatzbeitrag entrichtet werden.
Wechsel in die PKV
Für Selbständige, Freiberufler und Angestellte, deren Lohnzettel der letzten drei Jahre das Überschreiten der jeweils aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenzen aufweist, kann sich auf Vergleichsrechnern einen individuelle Versicherungsprämie ausrechnen lassen. Je nach Gesundheitszustand und dementsprechend erforderlicher Gesundheitsprüfung dauert der Vorgang bis zur ersten schriftlichen Annahmebestätigung im günstigsten Fall etwa 14 Tage. Dieses Schreiben legt man der aktuellen Krankenkasse zusammen mit der Kündigung vor. Vertragsabschluss und Zusendung des Versicherungsscheins der privaten Kranken-versicherung erfolgen im Anschluss.